Blickpunkt 1
Blickpunkt 1
Bürgerbewegung für Staatsfreie Schulen
"Das Leben besteht in der Bewegung"
Aristoteles
Die Neurobiologen wissen es bereits: Unsere Kinder sind weder schlechtere noch bessere Schüler*innen.
So lautet der Titel eines Buches von Gerald Hüther und Uli Hauser. Gerald Hüther, der bundesweit bekannteste Neurobiologe, ist Professor an der Universität Göttingen. Jede Schülerin und jeder Schüler, alle prägen sich seit ihrer Geburt bei Ihrer Entwicklung auf ihre persönliche Weise. Sie lernen intrinsisch und autonom, vor allem aber innovativ. Und dies selbstredend in engstem Zusammenwirken insbesondere mit ihren Eltern. Ihre Lernerfolge, angefangen vom Krabbeln bis hin zum Sprechen, sind schlechthin phänomenal. Für unsere Eltern führen solches Miteinander eigentlich zu pädagogischem Neuland, mitunter oder sogar oft auf steinigem Pfad. Pädagogik ist also ein enges, liebevolles und auch stressiges Wechselspiel, in welchem wir mitkriegen, dass jedes unserer Kinder anders, ja einmalig ist! Alle Kinder zusammen bilden eine regelrecht lebendige, farbenfrohe Wiese. Vielfältig wie überall in einer noch unberührten Natur. Dabei ist Lernen gleichsam ihre zweite Natur. Und weil dieses innovativ geschieht, ist das alles Teil unserer Evolution. Gibt es etwas Schöneres? Lernen vollzieht sich unbewusst und wie selbstverständlich. Beispielsweise beim sprechen lernen inhalieren unsere Kinder die grammatikalischen Stolpersteine sozusagen schlafwandlerisch mit größter Selbstverständlichkeit. Lernen ist wie herumtollen und spielen. Die unbändige Neugierde und grenzenlose Phantasie als Teil eines untrennbar miteinander verbundenen Ganzen. Alles ist in Bewegung, fließend.
Unsere Kinder, neugierig auf "was Neues", freuen sich auf den Schulbeginn. Nicht lange - und viele beschleicht alsbald Überdruss, und andere üben sich in Geduld. Kein Wunder, das seitherige Fließen findet ein abruptes Ende. Unsere Kinder sitzen auf dem Trockenen. Bewegungslust wird durch stundenlanges Stillsitzen verdrängt. Zudem bestimmen jetzt Lehrer*innen, was und wie das alles zu lernen ist. Und zu alledem werden die "Leistungen" unserer Kinder benotet. Alles in allem für uns beide ein unnatürlicher Bruch in der Entwicklung unserer Kinder, wo wir uns fragen, welcher Sinn wohl dahintersteckt. Passiert dieser Bruch aus purer Gewohnheit, aus üblichem adaptivem Denken heraus?
Solche Freiheiten überlasten adaptives Denken und Handeln bei weitem, deshalb ist Prävention beizeiten geboten. Die Schulpflicht bietet hierfür reichlich Gelegenheit. Intrinsisches Lernen der Kinder wird durch extrinsische Lerngebote überformt. Aus Subjekten werden die Kinder Objekte des staatlichen Vollzugs. Innovativ aktives wird zu adaptiv passivem Verhalten gezähmt. Gruppen zusammenwirkender Kinder - Wesensmerkmal innovativen, sozialen Lernens - werden durch das Einzelleistungsprinzip ersetzt; jeder Schüler*in ist nun sich selbst der/die Nächste; die Notenetikettierungen der Schüler*innen festigen dieses fremdartige Verhalten. Soziale und emotionale Fähigkeiten der Kinder, grundlegend wichtig bei der Bildung von Initiativen aller Art, bleiben im Klassenraum ungenutzt.
Fazit: Um des Machterhalts willen nimmt der Parteienstaat billigend in Kauf, dass aus innovativ aktiven Kindern nörglerische Bürger werden. Dazu bedient er sich des altbewährten bürokratisch-hierarchischen Herrschaftsprinzips.
Wie sehen Sie diesen pädagogischen Umschwung, ähnlich oder ganz anders? Wir freuen uns auf Ihre Antwort!
Ausführlicher in Brennpunkt 8:
Staatsaufsicht ohne Pädagogik
Wie auch immer dieser Parteienstaat mit seinem Schulbeginn diesen pädagogischen Bruch zu beschönigen versucht, jedenfalls stellen wir fest, dass dieser Parteienstaat durch sein Schulehalten kontinuierlich unsere unmittelbar geltenden Grundrechte verletzt. Weder beachtet noch beschützt er durch sein Schulwesen die Würde der Schüler*innen. Auch das Recht der Schüler*innen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit bleibt in seinem Schulwesen unberücksichtigt. Darüber hinaus kommen die natürlichen Rechte der Eltern allenfalls zweitrangig zur Geltung.
Wie sehen Sie das?
Ausführlicher in Brennpunkt 3:
Der Parteienstaat verletzt Grundrechte
Das staatliche Schulwesen ähnelt demgegenüber einer gezüchteten Monokultur, Landesgesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien von oben regeln bis in alle Einzelheiten die Staatsschulen. Deshalb passt nur vorbestimmtes Lernen zu dieser Ordnung. Kinderinitiativen und alternatives Lernen, selbstbestimmtes Handeln in Gruppen, um persönliche Erfahrungen zu gewinnen, all dies hat da keinen Platz. Trotzdem wird dieses Korsett vom Parteienstaat als Norm öffentlich-rechtlich festgezurrt. Warum? Schlicht und einfach, weil es schon immer so war!
Die Parteien sind mitnichten unsere Repräsentanten, also keine Volksvertreter. Sie nehmen auch nicht an der politischen Willensbildung des Volkes teil, wie es Art. 21 Abs. 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes bestimmt, sondern sind Oligarchien unserer Bundesrepublik. Damit sind sie Nachfahren der einstmaligen Kaiserlichen Monarchie des Deutschen Reiches. Die Republik also Worthülse unserer Staatswirklichkeit. Zur Konkretisierung ein kleines Beispiel: 1989 haben die Bürger in der "Noch-DDR" mit heldenhaftem Mut wohl erstmalig eine friedliche Revolution durchgeführt. Mit gewaltlosem Widerstand ist ihnen mit großer Ausdauer dadurch am 9. November im selben Jahr die Öffnung des "eisernen Vorhangs" gelungen. Das war ein echtes Bürgerfanal hin zur kommenden Wiedervereinigung. In Anerkennung dieser beispielhaften Bürgerleistung hätte sachlogisch dieser 9. November zum neuen Nationalfeiertag erklärt werden müssen. Was haben die Parteien beschlossen? sie haben stattdessen den 3. Oktober als Nationalfeiertag eingeführt.
Das zeigt sich für uns überdeutlich auch in unserem Staatsschulwesen. Mit hoher Fremdbestimmtheit der "Zöglinge", ihrer "Leistungs"-Bewertung, ihrer Erziehung zu Ordnung und Gleichmaß strickt sich der Parteienstaat seine zukünftige Souveränität. Nach dem Sprichwort "Was Hänschen nicht kann, lernt Hans nimmermehr" bleibt Politisches außerhalb des Lehrplans. Warum auch anders? Die Parteieliten waren ehedem selbst Schüler*innen in Staatsschulen und sie haben schließlich was erreicht. Warum davon lassen? Der langen Rede kurzer Sinn: Dieses Schulkorsett ist vom Parteienstaat gewollt!
Ausführlicher in Brennpunkt 2:
Parteienstaat
Der Unsinn hat Methode, dieses geflügelte Wort fasst prägnant zusammen, was das Staatsschulwesen im Innersten zusammenhält.
Wie denken Sie darüber? lassen Sie es uns wissen?
Bezeichnend! Als Bollwerk zum Schutz adelsgeschlechtlicher Restauration gegen die Französische Revolution errichtete die preußische Monarchie 1794 das obrigkeitsorientierte Staatsschulwesen. dieses damals entstandene Staatsschulkorsett prägt unser Schulehalten bis heute.
Ausführlicher in Brennpunkt 5:
Staatsaufsicht
Wir wissen aus eigener Erfahrung: Viele Kinder passen nicht in dieses geistig enge und betont kognitive Korsett. Trotzdem werden sie, den Rechtsnormen folgend, bewertet. Sie werden aufgrund vorgeschriebener Leistungen benotet. Dabei werden die wichtigen, mannigfaltigen und persönlichen Verhältnisse einfach ausgeblendet. Zudem sind die unterrichtenden und bewertenden Lehrkräfte selbstredend auch Menschen, subjektiv und vor allem von Amts wegen fremdbestimmt. Die ganze Benotung ist also ein scheinobjektives Konstrukt.
Das Verhängnis ist, dass Bewertungen als Vehikel für Rangbildungen sich vorzüglich eigenen. Wer "gut" ist, darf Abitur machen, studieren, promovieren und sich für Medizin, Jura, Ingenieur und sonstige Wissenschaften habilitieren. Ergebnis ist, dass seine Funktion hoch dotiert wird. Wer hingegen zeugnisbedingt nicht reüssiert, wird eben Angestellter oder Arbeiter.
All dies kettet die Entwicklung des Menschen in hohem Maße an Fremdbestimmung und Fremdurteil. Staatsschule versperrt also das weite Feld der Möglichkeiten zur menschlichen Selbstentfaltung, Aktivität sowie der eigenen Würde.
Ausführlicher in Brennpunkt 4:
Grundprobleme im staatlichen Schulwesen
Bevor es weiter geht, haben zuerst einmal Sie das Wort. Wie sehen sie das alles? Das interessiert uns sehr.
Unsere Erfahrung ist, dass in aller Regel den in Staatsschulen arbeitenden Lehrer*innen der Spagat zwischen fremdbestimmten Amtspflichten und selbstbestimmtem pädagogischen Handeln nur bruchstückhaft oder gar nicht gelingt. Viele junge Lehrer*innen wollen pädagogisch wirken und werden wegen staatlicher fremdpädagogischer Erfordernisse mürbe. Ihr pädagogischer Impetus wird durch die große Vorschriftendichte regelrecht überformt.
Dabei verfügen Lehrer*innen über ein reichhaltiges Wissen, wie sie produktiv dem Drang der Kinder nach "freier Entfaltung ihrer Persönlichkeit" (Art. 2 Abs. 1 GG) begegnen können. Lehrer*innen könnten erleben, wie Kinder und Jugendliche durch ihre pädagogische wirksame Aktivität regelrecht aufblühen!
Sie haben für Ihre Kinder sicherlich viele Vorstellungen, wie eine farbenfrohe anstatt eine monotone Schulwelt aussehen kann. Weg vom Stressgefühl bei der täglichen Hausaufgabenhilfe, weg von enttäuschenden Zeugnissen und möglichst bald farbenfrohe, erlöste Kinder.
Wir hören Ihnen zu.
Nach alledem wollen wir endlich Schulvielfalt! Dies ist für das Zentralverwaltungsschulsystem unseres Parteienstaates ein Fremdkörper. Wir sehen jedoch einen praktikablen "sowohl … als auch - Weg: Der Parteienstaat spielt auch weiterhin seine Lieblingsrolle als Zentralverwaltungsschulträger. Parallel dazu ringt er sich zum Bildungsgutschein-Prinzip durch. Wie so etwas in der Praxis läuft, das macht ihm Schweden vor. Seit 2010 wird jedem Schulkind ein Bildungsgutschein pro Schuljahr in die Hand gedrückt. Mit diesem Gutschein bezahlt das Schulkind in der Schule seiner Wahl sein Schulgeld; seien es Schulen in staatlicher oder in bürgerlicher Trägerschaft. Den Gegenwert aller Bildungsgutscheine ihrer Schüler*innen bekommt die Schule vom Staatshaushalt. Der Wert je Schüler*in ist für alle Schulen der gleiche. Zusätzliche Schulgelder sind zur Wahrung des Gleichheitsprinzips rechtswidrig.
Ausführlicher in Brennpunkt 7:
Schulvielfalt durch Bildungsgutscheine
Mit Bildungsgutscheinen und dem Prinzip finanziell gleichen Ranges aller Schulen, ob in staatlicher oder in bürgerlicher Trägerschaft, ist das Tor hinaus zum Wachsen einer echten Schulvielfalt geöffnet. Ist dies eine echte Chance für eine bessere Zukunft Ihrer Kinder? Wie sehen Sie das?
Sollte der Parteienstaat unserer Anregung "Bildungsgutschein" nicht folgen wollen, so werden wir ihn öffentlich "anklagen", dass er den Kern demokratischen Handelns, das Subsidiaritätsprinzip, ausgerechnet gegenüber dem elterlichen Naturrecht, in Art. 6 GG normiert, missachtet. Dieses Prinzip fußt auf der beweglichen und innovativen Stärke selbstorganisierender kleiner Bürgernetze gegenüber althergebrachten und tradierten Großverbänden, wie sie dem Parteienstaat eigen sind.
"Jeder soll nach seiner Fasson selig werden".
Dieses Freiheitsprinzip ist für uns die Quelle der Bewegung vom Untertanen hin zum autonom handelnden Bürger.
Zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete Josef Isensee in „Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht“ den Subsidiaritätsgrundsatz als tragende Struktur des deutschen Verfassungsrechts. Dem Grundsatz zufolge müsse der Staat auch freie Träger, die den Staat unter Einsatz eigener Mittel von seinen Pflichtaufgaben entlasten, so bezuschussen, dass sie in der Lage sind, in ihren Einrichtungen den Standard zu erreichen, den der Staat im Zweifel bei seinen eigenen Einrichtungen zugrunde legen würde. Das Grundgesetz beachtet dieses direkt – demokratische Prinzip expressis verbis bis „hinunter“ zu den Gemeinden. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt folgendes:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Und weitere Beispiele aus anderen Bereichen öffentlichen Rechts:
- Aus § 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII: „Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“
- Aus § 74 SGB VIII: „Soweit geeignete Einrichtungen … von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“
- Im Bereich der Wirtschaft gilt die sog. Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und – nehmern.
Sowohl rechtslogisch wie auch sachgerecht ist deshalb der Be-griff „Aufsicht des Staates“ in Art. 7 Abs. 1 GG analog auszulegen. Denn das Subsidiaritätsprinzip dem Verhältnis zu den Gemeinden zu unterlegen, nicht jedoch dem Verhältnis zu den Schulen – und dies ohne triftigen Grund, ist nach herrschender Rechtsprechung willkürlich und deshalb mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.
Warum wird das Subsidiaritätsprinzip in anderen Bereichen öffentlichen Rechts beachtet, im Schulwesen durch grundlos extensive Auslegung des Begriffs „Aufsicht“ aber nicht?
Mit dieser althergebrachten Gewohnheit verletzt der Parteienstaat für uns drei Art. 6 Abs. 2 GG.
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Schule ist logischerweise Teil elterlicher Pflege und Erziehung. Folglich haben Eltern das Recht, im Sinne basisdemokratisch orientierter Subsidiarität zusammen mit anderen Eltern und Pädagogen für ihre Kinder Schulgemeinden zu gründen. Dies geschieht im Rahmen des Wächteramtes der staatlichen Gemeinschaft. Nur darin atmet das grundgesetzlich intendierte pluralistische Bildungsprinzip. Dieses Elternhandeln, zusammen mit Pädagog*innen, die befreit von bürokratischen Vorgaben aus ihrem eigenen Impetus heraus lehren, ermöglicht nur eine Bürgerbewegung. Im Sinne unserer "freiheitlichen, demokratischen Grundordnung" (GG) ist Rechtsgedanke einer solchen Schulbewegung die basisdemokratische Subsidiarität.
Ausführlicher in Brennpunkt 6:
Subsidiarität für basisdemokratisches Handeln
Nach alledem ist die Zeit reif für eine Bürgerbewegung für staatsfreie Schulen, denn unser aller Demokratie lebt ohnehin nur von uns aktiven Bürgern. So sehen wir´s, und Sie?
Wenn Sie das auch so sehen, fragen wir uns natürlich, wie eine solche Bewegung agieren soll. Wir sehen folgende Aktionen:
• Die Bewegung wirft schulehaltendem Staat vor, die Würde, und die freie Entfaltung der Kinder- und Jugendpersönlichkeiten sowie die natürlichen Rechte der Eltern zu missachten. Ein zentral organisiertes Schulwesen, wie es der Parteienstaat betreibt, wirkt zwangsläufig kontraproduktiv auf die freie Entfaltung der Kinder- und Jugendpersönlichkeiten. Dazu braucht es Schulvielfalt. eine solche ist nur mit gleichberechtigter Existenz bürgerlicher Schulen zu erreichen.
• In diesem Sinne wendet sich die Bürgerbewegung mit einer Petition an den Parteienstaat. Darin beantragen wir zur Heilung seines Grundrechtsmissbrauchs gegenüber unseren Kindern in seinen Schulen die Einführung des Bildungsgutscheins. Damit ermöglicht der Parteienstaat die so dringend erforderliche Schulvielfalt. Vorbild dabei ist Schweden. Wir geben diesem Schritt einen Namen: er ist unser "Kleiner Wagen".
• Wenn die Bürgerbewegung den Eindruck hat, dass der Parteienstaat den Kleinen Wagen nicht bewegt, dann bewegen wir als Eltern mit unseren Kindern den "Großen Wagen". Er ist Grundrechtswahrung der Kinder, nach dem Bonmot "Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin" machen wir selbst in Gemeinschaften Schule für unsere Kinder. Damit "entlasten" wir die Staatsschulen. Solch aktives Handeln entspringt unserer Staatsfreiheit der öffentlichen und privaten Meinungs- und Willensbildung". Ist es nicht unser freiheitlich demokratisches Recht als Eltern, wenn wir nach dem Rechtsprinzip "vorrangiges bricht nachrangiges Recht" unsere Kinder von solchen grundrechtsfernen Schulen fernhalten?
• Soweit der schulehaltende Parteienstaat rechtsmissbräuchlich handelt, haben wir Eltern das Recht zur Revolte. Wir werden unser Elterngrundrecht benutzen, für unsere Kinder eine entwicklungsfreudige Lernsituation in die Tat umzusetzen. Beispielhaft in Bürgernetzen in kleinen Gemeinschaften, in denen wir Eltern zusammen mit Lehrer*innen verbunden sind und wo Individuelles offene Ohren findet.
Haben Sie weitere Aktionen im Sinne? Wir sind neugierig!
Klar! Je zahlreicher die Bürgerbewegung wird, desto größer ist ihr Gewicht gerade gegenüber dem Parteienstaat und es erleichtert, uns politisch wie rechtlich einzumischen. Eine solche Bürgerbewegung verstehen wir einfach als großen, weitgespannten Schirm über vielen Aktionen und Initiativen, Gesprächs- und Planungskreisen. Je vielfältiger, je bunter, desto lebendiger. Eine Bürgerbewegung mit Menschen, die durch ihren Dialog auf gemeinsame Ideen kommen, mit Menschen, die Verantwortung zu übernehmen bereit sind.
Natürlich begründen wir alle unsere Vorwürfe und Urteile, so wie jedes Gericht dies tut. Deshalb unsere nachfolgenden Brennpunkte. Zudem haben wir im Dialog, dem Hauptteil unseres Skriptes "Die Zeit ist reif - Bürgerbewegung für staatsfreie Schulen" über 50 (!) Autor*innen vom Fach zitiert. Darunter Wissenschaftler*innen, Pädagog*innen und Neurobiolog*innen. Sogar Schulen wie Summerhill und die Schülerschule von Barbiana haben Platz in unserem Dialog. Wir hoffen, dass dies viele Anregungen für gemeinsame Bürgerdialoge sind.
Bürgerdialoge sind für uns wie das Salz in der Suppe auf dem Demokratietisch. Gerade aus Dialogen können Sie mit anderen zusammen neue Gedanken und neue Argumente gewinnen. Verantwortungsbereite Bürgerbewegungen schöpfen für uns aktive Basisdemokratie, bitternotwendig für die Zukunft unserer Kinder.
Bei alledem werden wir zusammen mit anderen Eltern, Pädagogen und Interessenten aktiv. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass wir so etwas in Schulen nie gelernt und geübt haben. Lebenswichtige Aktivitäten haben in den Lehrplänen des schulehaltenden Parteienstaates keinen Platz: Infinitesimalrechnung, jedoch keine Erfahrungsprojekte, Latinum aber keine Selbstorganisation in schulischen Angelegenheiten. Genauso, wie es für die preußisch-hoheitliche Schultradition bekömmlich ist. Deshalb gilt zunächst auch hier das alte Sprichwort: "Aller Anfang ist schwer". Glücklicherweise gibt es hierzu das aufmunternde Dichterwort: "Allem Anfang wohnt ein Zauber inne."
Ausführlicher in Brennpunkt 9:
Bürgerbewegung ist Basisdemokratie
Ja, uns interessiert Ihr Standpunkt zu unserer Meinung, dass nur eine Bürgerbewegung unsere Kinder vom Fast-Monopol des Staatsschulwesens befreien kann. Nur andere Meinungen, ob zustimmend, kritisierend oder auch ablehnend beleben den Dialog einer solchen Bürgerbewegung. Zwei Sprichworte sind hier einschlägig:
• "Gleich und gleich gesellt sich gern."
• "Gegensätze ziehen sich an."
Hat den Philosophen Georg Friedrich Wilhelm Hegel letzteres vielleicht zu seinem bekannten Dreischritt "These - Gegenthese - Synthese" animiert? Jedenfalls ist uns klar, dass diese Homepage nur der Beginn einer Dialog-Entwicklung ist. Wir sind gespannt, wie es weitergeht.